Staatliche Förderung für Harter-Trockner
Der Staat möchte Potenziale zur Verbesserung der Energieeffizienz erschließen und stellt im Rahmen von Förderprogrammen entsprechende Gelder zur Verfügung.
Die Zuschüsse werden für Investitionen „hocheffizienter Querschnittstechnologien“ oder zur „Optimierung technischer Systeme“ erteilt, so der offizielle Wortlaut. In den Genuss dieser Förderungen kommen produzierende Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland.
Die Höhe der staatlichen Förderungen ist abhängig von Faktoren wie Unternehmensgröße, Umsatz usw. Je nach dem liegen die Zuschüsse dann zwischen 25% – 45% des Auftragsvolumens (Bundesförderung für Effizienz in der Wirtschaft, Modul 4).
Basis der Förderung ist der Nachweis, dass mit einem Airgenex® – Trocknungssystem eine Energieeinsparung von 25% im Vergleich zum alten System vorliegt. Hatte der Kunde bisher einen klassischen Heißlufttrockner im Einsatz, wird dieses Ziel in der Regel weit übertroffen.
Bei Neuanlagen bzw. Einführung komplett neuer Prozesse ist die Differenz zwischen einem fiktiven herkömmlichen System und dem Airgenex® – Trocknungssystem förderfähig. Wichtig ist in allen Fällen, dass der Antrag auf Förderung rechtzeitig gestellt wird.
In Österreich sind grundsätzlich alle Unternehmen gleichermaßen förderberechtigt. Der Staat macht hier keine Unterschiede zwischen kleinen, mittleren und großen Unternehmen und deren Umsatzstärke. Gefördert werden Systeme zur Wärmerückgewinnung und zur Effizienzsteigerung inklusive Planung und Montage.
Harter hat seit der Erteilung der Förderfähigkeit im Jahr 2017 hunderte Anlagen mit staatlicher Förderung umgesetzt.
Erfahren Sie hier mehr darüber, wie bei Sie bei der Beantragung der staatlichen Förderung vorgehen sollten. Wir unterstützen Sie gerne dabei.